Notar

Notarielle Tätigkeit

Dr. Jan-F. Hellmann übt als Notar und Träger eines öffentlichen Amtes keine gewerbliche, sondern eine „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Er ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. In dieser Funktion vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern er hat im Sinne aller Beteiligten eine rechtlich korrekte, sichere und ausgewogene Lösung zu entwickeln.

Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte festgelegt, dass diese zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden müssen oder die Unterschriften der Beteiligten zu beglaubigen sind. Dies sind Rechtsgeschäfte von besonderer Bedeutung für die Beteiligten wie z. B.:

  • Grundstückskaufvertrag
  • Grundstücksübertragung (z.B. Schenkung)
  • Testamente/Erbverträge
  • Teilungserklärungen
  • Hypotheken/Grundschulden
  • Eheverträge
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.)
  • Satzungsänderungen von Kapitalgesellschaften oder Abtretungen von Gesellschaftsanteilen.

Gebühren

Die Gebühren für die notarielle Tätigkeit sind gesetzlich festgelegt und richten sich bei jedem deutschen Notar nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Abweichung davon ist nicht zulässig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert.

Berechnungsbeispiele finden sich auf der Internetseite der Bundesnotarkammer.