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Dr. Jan-F. Hellmann LL.M.

Dr. Jan-Frederik Hellmann erhielt seine juristische Ausbildung an den Universitäten in Bielefeld, Münster und Frankfurt am Main. Einen Master (LL.M.) im angelsächsischen Recht erwarb er im Jahr 2008 in Wellington/Neuseeland. Anschließend promovierte er mit der Note „magna cum laude“ im Bereich des Umwelt- und Verfassungsrechts.

Seit 2011 ist Dr. Hellmann als Rechtsanwalt in allen Bereichen des Zivilrechts sehr erfolgreich in großen gerichtlichen Verfahren für die Kanzlei tätig. Er ist insbesondere im Sanierungs- und Insolvenzrecht aktiv und wurde im Jahr 2018 zum Fachanwalt für Insolvenzrecht ernannt. Im selben Jahr erfolgte sodann die Bestellung zum Notar und die damit verbundene Tätigkeit im Bereich des Immobilien-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts.

Dr. Hellmann verfügt familiär bedingt sowie aufgrund seiner mehrjährigen Auslandsaufenthalte über sehr gute Englischkenntnisse.

Er ist alleiniger Inhaber der Kanzlei.

Kompetenz

  • Geschäftsführer-, Vorstandshaftungsrecht
  • Insolvenz- und Anfechtungsrecht
  • Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht
  • Immobilien- und Maklerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Unternehmerscheidungs- und Erbrecht