Team

Michael Hellmann

Michael Hellmann gründete 1987 die Kanzlei, nachdem er zuvor als Staatsanwalt und danach zehn Jahre als Partner in einer namhaften Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei schwerpunktmäßig als Insolvenzverwalter tätig war.

Aufgrund seiner 44-jährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt hat er insbesondere im Bereich des Unternehmenssanierungsrechtes hunderten Unternehmen,
deren Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Gesellschaftern und Unternehmern im gesamten Bundesgebiet konstruktive Hilfeleistungen geben können.
Er verfügt über ein großes Fachwissen in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechtes.

Michael Hellmann war über 30 Jahre selber als Notar bestellt. Ebenfalls ist er Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied, Stiftungsprotektor sowie Testamentsvollstrecker.

Herr Michael Hellmann ist als freier Mitarbeiter für die Kanzlei tätig.

Kompetenz

  • Sanierungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • M&A - Beratung
  • Unternehmensumstrukturierung
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Insolvenz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht